Die anspruchsvolle Entwicklung des Orthopädieschuhmacherhandwerks führte dazu, daß es sich in seinen Tätigkeiten immer weiter vom eigentlichen Schuhmacherhandwerk entfernte. Der Gesetzgeber trug dieser Entwicklung Rechnung, indem er bei Verabschiedung der Handwerksordnung, im Jahre 1953, dem Orthopädieschuhmacherhandwerk den Status eines Vollhandwerks zuerkannte und damit die Rechtsgrundlage für eine eigene berufspolitische Entwicklung schuf. Nachdem die Grenzen gemeinsamen Handelns mit dem Schuhmacherhandwerk erreicht wurden, führte dieses zur handwerksorganisatorischen Trennung der beiden Berufe im Jahre 1970.

Seitdem werden die Interessen der Betriebe des Orthopädieschuhmacherhandwerks durch den Bundesinnungsverband für Orthopädieschuhtechnik vertreten. In allen Bundesländern wurden Innungen und Landesinnungsverbände, oder auch Landesinnungen gegründet, die unmittelbar dem Bundesinnungsverband als Mitglied angeschlossen sind.
Alle Mitgliedsverbände der einzelnen Bundesländer sind im Vorstand des Bundesinnungsverbandes mit jeweils einem Mitglied vertreten und versetzen dadurch die Berufsstandsführung in die Lage, schnell und zielgerichtet zu agieren. An seiner Spitze steht der Bundesinnungsmeister.