Handwerksrechtliche Entwicklung
Die anspruchsvolle Entwicklung des Orthopädieschuhmacherhandwerks führte dazu, daß es sich in seinen Tätigkeiten immer weiter vom eigentlichen Schuhmacherhandwerk entfernte. Der Gesetzgeber trug dieser Entwicklung Rechnung, indem er bei Verabschiedung der Handwerksordnung, im Jahre 1953, dem Orthopädieschuhmacherhandwerk den Status eines Vollhandwerks zuerkannte und damit die Rechtsgrundlage für eine eigene berufspolitische Entwicklung schuf. Nachdem die Grenzen gemeinsamen …